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bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger


Schornsteinfegerinnung Braunschweig
Qualitätshandwerk mit Traditionsbewusstsein
Schornsteinfegerinnung Braunschweig
Qualitätshandwerk mit Traditionsbewusstsein
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Gesellenprüfung 2021

Wir sagen „Herzlichen Glückwunsch“ - Gesellenprüfung in unserem Innungsbereich


In unserem Innungsbereich haben in der letzten Augustwoche die Gesellenprüfungen stattgefunden. Hier haben 14 Auszubildende vor dem Prüfungsausschuss erfolgreich Ihre Gesellenprüfung abgelegt.
Wir begrüßen die frisch gebackenen Schornsteinfegergesellen*innen herzlich in unserer schwarzen Zunft.
Bereits im Frühjahr haben zwei Auszubildende vorzeitig Ihre Gesellenprüfung mit Erfolg abgelegt, wo wir zwei junge Lehrlinge vorzeitig in Ihren neuen Berufsabschnitt entlassen konnten.
Zum neuen Berufsweg sagen wir nochmal „Herzlichen Glückwunsch“ und wünschen  
-          Florian Schlüter
-          Colin Kassel
-          Sophia Barth
-          Bosse Behrens
-          Michael Böhme
-          Marc Hagedorn
-          Lucas Hamer
-          Yannik-Finn Himstedt
-          Elias Bode
-          Mareike Körte
-          Christopher-Leon Lohse
-          Lars Müller
-          Nils Röhn
-          Thomas Sept
-          Jonas Viehmeier
alles Gute und viel Erfolg für Ihren weiteren Berufsweg.
Auf die erbrachte Prüfungsleistung schauen wir stolz zurück und bedanken und auch bei den Ausbildungsbetrieben.
Besonders hervorzuheben ist hier die Leistung von Florian Schlüter der mit 91% seine Prüfung abgelegt hat.
Wir freuen uns sehr, dass er uns damit als bester Lehrling im Handwerkskammerbereich Braunschweig-Lüneburg-Stade beim Praktischen Leistungswettbewerb in Niedersachen beim LIV vertreten wird.

Öffnungszeiten

 

 

Mittwoch
von 11:00 - 17:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Austausch- Nachrüstpflicht Kaminöfen

 

Austausch- bzw. Nachrüstpflicht bis zum 31.12.2020 für Kachel- und Kaminöfen, die zwischen 1985 und 1994 errichtet wurden.

 

 

 
Gemäß der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSchV) läuft zum 31. Dezember dieses Jahres die Übergangsfrist zur Einhaltung verschärfter Grenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid von Einzelraumfeuerungsanlagen aus, die zwischen 1985 und 1994 errichtet wurden.

Von den ca. 11,1 Mio. Einzelraumfeuerungsanlagen, die vorrangig zur Beheizung des Aufstellraums dienen, sind rund 800.000 (7,2%) Öfen von der Austausch- bzw. Nachrüstverpflichtung betroffen. Dies sind Einzelraumfeuerungsanlagen, die zwischen 1985 und 1994 errichtet wurden. Ab dem 31.12.2020 gelten auch für diese Feuerstätten die verschärften Grenzwerte für Staub- und Kohlenmonoxid-Emissionen nach der 1. BImSchV. Grundsätzlich besteht für den Betreiber einer solchen Einzelraumfeuerungsanlage neben dem Austausch der Anlage 
auch die Möglichkeit zur Nachrüstung der Feuerungsanlage mit Einrichtungen zur Reduzierung der Staubemissionen (Staubfilter oder - abscheider). Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass eine positive Messung der Einzelraumfeuerungsanlage durch einen Schornsteinfeger den weiteren Betrieb genehmigt. Das Schornsteinfegerhandwerk vertritt aber hier ganz klar die Position, dass in der Regel der Austausch der Feuerstätte einer Nachrüstung vorgezogen werden sollte. Über zwanzig Jahre alte Feuerstätten sind längst nicht mehr auf dem Stand der modernen Technik. Neben einer schadstoffarmen Verbrennung bieten moderne Feuerungen auch eine energieeffiziente Wärmeerzeugung mit dem klimafreundlichen und nachwachsenden Brennstoff Holz.
Für alle Kamin- und Kachelöfen gilt außerdem, dass für eine schadstoffarme und energieeffiziente Verbrennung neben der eingesetzten Technik auch die Qualität des Brennstoffs und das Betreiberverhalten eine wichtige Rolle spielen. Hinweise zum richtigen Anheizen und dem Betrieb von Kamin- und Kachelöfen finden Verbraucher auf unserer Internetseite unter:
https://www.schornsteinfeger.de/kaminoefen.aspx.
 
Betreiber, die sich unsicher sind, ob ihre Einzelraumfeuerungsanlage von der o.g. Austausch- bzw. Nachrüstverpflichtung betroffen ist oder weitergehende Fragen zu diesem Thema haben, können sich jederzeit an ihren zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger wenden. 
 
Mehr Informationen zum Handwerk sowie Presseinformationen und Bildmaterial zum Download finden Sie unter
www.schornsteinfeger.de.
 
 
 
 

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