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Schornsteinfegerinnung Braunschweig
Qualitätshandwerk mit Traditionsbewusstsein
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CO2OL - Klimafreundlich unterwegs - Neue Anmeldeunterlagen

CO2OL – Mit Klimaschutz beim Kunden punkten

 

- Informationen

- Anmeldeunterlagen (Neue Anmeldeunterlagen ab 2017)

Neues Energielabel für alte Heizkessel

Dezember 2015. Welche Effizienzklasse hat meine Heizung? Rund 70 Prozent der Öl- und Gas-Heizkessel in Deutschland sind nach Informationen des Schornsteinfegerhandwerks über 15 Jahre alt und energetisch ineffizient. Ab 2016 sollen diese Anlagen schrittweise ein Energielabel erhalten. Das Label orientiert sich am bekannten EU-Energielabel und gibt Auskunft über die Effizienzklasse und den Energieverbrauch des Heizkessels. Für Verbraucher ist die Kennzeichnung kostenfrei.
 

Filterpflicht oder Stilllegung von Feuerstätten ?

Nur Altgeräte mit hohem Schadstoffausstoß betroffenIn den vergangenen Tagen wurde in den Medien über eine drohende Zwangsstilllegung beziehungsweise Filterpflicht für Kamin- und Kachelöfen berichtet. Durch die sehr verkürzte Darstellung ist der Eindruck entstanden, dass es sich um eine generelle und sofortige Pflichtmaßnahme für alle Geräte handelt.




Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks weist darauf hin, dass die geplanten Regelungen für Feuerstätten erst noch Bundesrat und Bundestag passieren müssen.




Nach dem derzeitigen Kenntnisstand müssen die Eigentümer von Kamin- und Kachelöfen bis Ende 2012 nachweisen, dass ihr Ofen bestimmte Emissionsgrenzwerte einhalten kann.




Eine generelle Messpflicht an Kamin- und Kachelöfen durch den Schornsteinfeger ist nicht vorgesehen.




Die ersten Geräte, die von den geplanten Maßnahmen betroffen sein werden, sind Öfen, die vor dem 1. Januar 1975 einer so genannten Typenprüfung unterzogen wurden - also 40 Jahre und älter sind. Diese müssen bei Überschreitung des Grenzwertes bis Ende 2014 nachgerüstet, ausgetauscht oder stillgelegt werden.




Bis 2024 folgen stufenweise die Maßnahmen für alle Geräte. die bis zum in Kraft treten der Novelle geprüft wurden.




Das Typenschild am Gerät gibt Auskunft über das Jahr der Prüfung. Ist das Typenschild nicht mehr vorhanden oder unvollständig, kann der Verbraucher beim Hersteller der Feuerstätte nachfragen.




Heute erhältliche Geräte erfüllen in der Regel die geplanten Grenzwerte. Ihnen droht weder Stilllegung noch Filterzwang oder Austausch.




Der Schadstoff-Ausstoß ist nicht vom Preis des Gerätes abhängig, sondern von der Gerätetechnik, die in den vergangenen Jahren beachtliche Fortschritte gemacht hat.




Dies gilt sowohl in Bezug auf die Emissionen als auch auf den Energieverbrauch. Fabrikneue Kaminöfen, Heizkamine und Kachelofen verursachen heute nur noch einen Bruchteil der Emissionen von Feuerstätten, die in den 1970er Jahren produziert worden sind.




Alle auf dem deutschen Markt befindlichen Geräte werden von unabhängigen Feuerstätten - Prüfstellen einer ausführlichen technischen Untersuchung unterzogen, die auch den Schadstoffausstoß dokumentiert.




Weitere Fragen beantwortet ihr Schornsteinfeger gerne

Energieausweis für Wohngebäude

nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007)Für Wohngebäude bis Baujahr 1965 werden Energieausweise ab dem 01.07.2008 verpflichtend, für alle anderen Wohngebäude ab dem 01.01.2009.




Bei Vermietung oder Verkauf eines Gebäudes oder einer Wohnung ist ein Energieausweis auf Verlangen des Käufers oder Mieters vorzulegen.




Man unterscheidet zwischen dem Energieausweis auf Grundlage des Energieverbrauches (Verbrauchsausweis) und dem auf der Grundlage des errechneten Energiebedarfes (Bedarfsausweis). Der Bedarfsausweis ist besonders für Wohngebäude mit wenigen Wohneinheiten aussagekräftiger, da er unabhängig vom Nutzerverhalten das Gebäude beurteilt. Zudem stellt er eine hervorragende Grundlage zur Auswahl von Einsparpotentialen dar.




Bis zum Ablauf der Übergangsfrist am 30.09.2008 kann zwischen den beiden Ausweisvarianten gewählt werden.




Nach Ablauf dieser Übergangsfrist besteht nur noch für bestimmte Gebäude die Wahlfreiheit.




Die wesentlichsten Punkte zum Energieausweis sind:

* Ein Energieausweis ist nur auszustellen, wenn bestehende Gebäude verkauft, verpachtet, vermietet oder geleast werden. Dem Interessenten ist auf Verlangen ein Energieausweis vorzulegen.



* Der Energieausweis ist grundsätzlich für 10 Jahre gültig.



* Der Energieausweis wird nur für das gesamte Gebäude, nicht für einzelne Gebäudeteile erstellt.



* Durch den Energieausweis sollen auf einfache und übersichtliche Weise die energetischen Eckdaten für bestehende Gebäude dargestellt werden.
Natürlich ist auch die freiwillige Erstellung eines Energieausweises zur energetischen Betrachtung möglich. Insbesondere, wenn energetische Verbesserungen und Modernisierungen anstehen, empfiehlt es sich, eine vorhergehende Energieberatung durchführen zu lassen.




Der Energieausweis hilft bei der Modernisierung. Er dokumentiert alle wesentlichen Kenndaten des Energieverbrauchs vor der Modernisierung. Damit hilft er Heizkosten einzusparen und macht Ein- / und Mehrfamilienhäuser im Energieverbrauch vergleichbar.




Im Wohngebäudebestand kann der Energieverbrauch um 50% bis 80% gesenkt werden, das wirkt sich spürbar positiv in Ihrem Geldbeutel aus.




Ferner werden Umwelt und Ressourcen nachhaltig geschont.




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